Verfahren gegen Facebook, Apple, Skype, Microsoft und Yahoo! wegen “PRISM”
Durch die Enthüllungen von Edward Snowden wurde klar, dass viele US-Unternehmen unsere Daten an die NSA weiterleiten. Nach dem diese Unternehmen aber (aus Steuergründen) ihre Daten über die EU in die USA exportieren fallen diese auch unter EU-Datenschutz.
EU: Datenexport verboten. Im Fall dieser Unternehmen “sammmelt” also rechtlich gesehen eine EU-Gesellschaft (zB Facebook Ireland) die Daten von EU-Bürgern und anderen weltweiten Nutzern ein und übermittelt (“eportiert”) diese dann in die USA an ihr Mutterunternehmen. Eine solche “Übermittlung in dein Drittland” (“Datenexport”) ist jedoch nach Art. 25 der Datenschutz-RL nur bei einem “angemessenem Schutznivau” erlaubt. Darunter ist u.a. zu verstehen, dass Grundrechte (wie das Grundrecht auf Privatsphäre in Art. 8 EMRK) nicht verletzt werden.
Safe Harbour. Als Erleichterung gibt es für den Datenexport in die USA die “Safe Harbour” Entscheidung der EU-Kommission. Nach diesem System können US-Unternehmen sich “selbstverpflichten” Datenschutzprinzipien einzuhalten und damit erleichtert Daten aus der EU importieren. Aber auch nach dem “Safe Harbour” dürfen Daten nicht für Massenüberwachung an die US-Behörden weitergegeben werden.
Ziel: EU-Tochterunternehmen. Daher haben wir jeweils eine Anzeige gegen Facebook und Apple (beide in Irland), Skype und Microsoft (beide in Luxemburg) und Yahoo (bisher in Deutschland) eine Beschwerde bei den jeweiligen Datenschutzbehörden eingebracht. Die Unterlagen und Ergebnisse findest du hier...
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