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Verfahren gegen Facebook, Apple, Skype, Microsoft und Yahoo! wegen “PRISM”

 

Durch die Enthüllungen von Edward Snowden wurde klar, dass viele US-Unternehmen unsere Daten an die NSA weiterleiten. Nach dem diese Unternehmen aber (aus Steuergründen) ihre Daten über die EU in die USA exportieren fallen diese auch unter EU-Datenschutz.

 

EU: Datenexport verboten. Im Fall dieser Unternehmen “sammmelt” also rechtlich gesehen eine EU-Gesellschaft (zB Facebook Ireland) die Daten von EU-Bürgern und anderen weltweiten Nutzern ein und übermittelt (“eportiert”) diese dann in die USA an ihr Mutterunternehmen. Eine solche “Übermittlung in dein Drittland” (“Datenexport”) ist jedoch nach Art. 25 der Datenschutz-RL nur bei einem “angemessenem Schutznivau” erlaubt. Darunter ist u.a. zu verstehen, dass Grundrechte (wie das Grundrecht auf Privatsphäre in Art. 8 EMRK) nicht verletzt werden.

Safe Harbour. Als Erleichterung gibt es für den Datenexport in die USA die “Safe Harbour” Entscheidung der EU-Kommission. Nach diesem System können US-Unternehmen sich “selbstverpflichten” Datenschutzprinzipien einzuhalten und damit erleichtert Daten aus der EU importieren. Aber auch nach dem “Safe Harbour” dürfen Daten nicht für Massenüberwachung an die US-Behörden weitergegeben werden.

Ziel: EU-Tochterunternehmen. Daher haben wir jeweils eine Anzeige gegen Facebook und Apple (beide in Irland), Skype und Microsoft (beide in Luxemburg) und Yahoo (bisher in Deutschland) eine Beschwerde bei den jeweiligen Datenschutzbehörden eingebracht. Die Unterlagen und Ergebnisse findest du hier...


 

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IRLAND

Apple und Facebook
 

LUXEMBURG

Skype und Microsoft
 

DEUTSCHLAND

Yahoo Deutschland
 

 

 

 

Beschwerde

Beschwerde

Beschwerde


26. 6. 2013

Beschwerde gegen Apple (PDF)
Beschwerde gegen Facebook (PDF)
 


26. 6. 2013

Beschwerde gegen Skype (PDF)
Beschwerde gegen Microsoft (PDF)
 


26. 6. 2013

Beschwerde gegen Yahoo (PDF)
 

Reaktion

Reaktion

Reaktion


25. 7. 2013 bis Oktober 2013

Beschwerde wird nicht bearbeitet, weil man keine Pflicht zur Bearbeitung hat.

Später wurde auch behauptete, dass die Rechtsansicht, dass PRISM illegal sein könnte “frivol” (also vollkommen absurd) ist und daher nicht bearbeitet werden muss. Diese Rechtsansicht wird jedoch von der EU, den anderen Datenschutzbehörden und jedem uns bekannten Experten geteilt.

Auch soll die EU im Jahr 2000 bei der Verabschiedung von “Safe Harbour” die Massenüberwachung durch PRISM vorausgesehen haben und erlaubt haben - was von der EU bestritten wird.

Schriftverkehr mit der Behörde.
 


15. 11. 2013 und 29. 11. 2013

In einem ersten Schreiben (PDF) wurden diverse Argumente vorgebracht warum es doch legal sein könnte und auf die Unmöglichkeit in den USA zu ermitteln hingewiesen.

Auf eine weiter Nachfrage hin wurde in einem weiteren Schreiben klargestellt, dass eine Teilnahme an PRISM jedenfalls illegal wäre, die Behörde konnte jedoch keine “hohe Wahrscheinlichkeit” erblicken, dass PRISM wie vorgebracht existiert. Als Gegenbeweis reichte die Presse- aussendung von Microsoft USA, welche die Teilnahme bestreitet.

Im weiteren Schriftverkehr wurde auf Einwände nicht mehr reagiert und auch die Akteneinsicht verweigert. Auf weiter vorgebrachte Unterlagen und Beweise wurde nicht reagiert.
 


26. 6. 2013 bis heute

Der Landesdatenschutzbeauftragte für Bayern (Sitz von Yahoo ist in München) trat das Verfahren an den BfDI ab, da es sich dieser zuständig sei (PDF).

In mehreren Schreiben mit dem BfDI (PDF) wurde erst kein Problem entdeckt, dann jedoch immer wieder auf andauernde weitere Untersuchungen verwiesen.

Bisher gibt es keine Entscheidung.

Klage

 

 


24. 10. 2013

Klagsschrift (Judicial Review) mit erster Sachverhaltsdarstellung (PDF)

Gegenschrift und erstes Sachverhaltsvorbringen der Behörde (PDF)

Zweite Sachverhaltsdarstellung des Klägers (PDF)

Zweite Sachverhaltsdarstellung der Behörde (PDF)

Rechtliche Ausführungen des Klägers (PDF)

Rechtliche Ausführungen der Behörde
(PDF)

 

 

 

Zwischenurteil und Beschlüsse


18. 6. 2014

Zwischenurteil vom 18.6. 2014 (PDF)

Fragestellung
Entwurf der Vorlagedokumente des High Court (n/a)
Änderungsantrag von MS (PDF)
Beschluss (PDF)

Protective Costs Order
Antrag (bald abrufbar)
Affidavit (PDF)
Gegen-Affidavit (PDF)
Beschluss (PDF)

Antrag von DRI
Antrag von DRI (PDF)
Affidavit von DRI (PDF)
Affidavit des DPC (PDF)
Beschluss (PDF)

 

 

 

Vorlage an den EuGH
(C-362/14)

 

 


16. 7. 2014
Vorlagedokument an den EuGH  (PDF)
Info auf der Webseite des EuGH (Link)

Anfang November
Bis Anfang November haben alle Parteien, die 28 Mitgliedsstaaten, die EU-Kommission und das EU-Parlament Zeit gehabt ihre Stellungnahmen abzugeben. Diese werden nun übersetzt und an die Parteien zugestellt.

24. 3. 2015
Am 24. 3. hat die große Kammer des EuGH die Vorlage des irischen Gerichts gehört. Einige Dokumente zum Verfahren sind hier zu finden:
Protocol of the Hearing
Our Speaking Notes
Our written Submissions
Survey on Safe Harbor by Prof. Boehm

24. 6. 2015
Der Generalanwalt (Bot) wollte sein Gutachten zum Fall am 24. 6. präsentieren. Dieser Termin wurde vorerst unbestimmt verschoben (PDF).

23. 9. 2015
Schlussantrag des Generalanwalts

6. 10. 2015
Urteil des EuGH

20. 10. 2015
Finale Verhandung beim High Court

November 2015
Urteil des irischen High Court

 

 

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